Das erste Auto kann teuer werden, weil Fahranfänger extrem hohe Versicherungsprämien zahlen müssen. Mit wenigen, ganz legalen Kniffs lässt sich der Beitrag jedoch begrenzen.
Die Prämien zur KfZ-Versicherung sind für manchen Straßenneuling teurer als die Anschaffung eines Autos. Allein die Haftpflichtversicherung kann mehrere Tausend Euro im Jahr kosten. Besonders betroffen sind junge Männer, weil diese Gruppe überdurchschnittlich viel Unfälle verursacht. Die Versicherungen berechnen Risikozuschläge von bis zu 230 Prozent des normalen Beitragssatzes. Damit der Einstieg in den Straßenverkehr bezahlbar bleibt, können Fahranfänger einige Sparmöglichkeiten nutzen.
Auf Vollkasko verzichten: Fahranfänger beginnen ihre Straßenkarriere meist mit einem Gebrauchtwagen. Das ist durchaus sinnvoll, mangelt es doch an Fahrerfahrung. Vorteil: Ältere Autos benötigen nicht unbedingt Vollkaskoschutz, denn auf einen Kratzer mehr oder weniger kommt es oft nicht an.
Niedrige Typklasse wählen: Bei der Bestimmung des Versicherungsbeitrags spielt die Typklasse eine wichtige Rolle. Je höher die Typklasse, desto höher der Beitrag. Anfänger sollten daher Fahrzeuge einer möglichst niedrigen Typklasse wählen. Welches Fahrzeug wie eingestuft ist, steht im Typklassenverzeichnis, nachzulesen unter www.typklasse.de.
Elternbonus nutzen: Günstig ist es, das Auto bei der gleichen Gesellschaft zu versichern, bei der auch die Eltern versichert sind. Bei vielen Versicherungen halbiert sich dann der Grundbeitrag.
Als Zweitwagen anmelden: Fahranfänger können sparen, indem die Eltern das Auto als Zweitwagen anmelden. Aber Vorsicht: Es sind dann zwar deutlich niedrigere Prämiensätze zu zahlen, dafür erwirbt der Straßenneuling aber keine eigenen schadensfreien Versicherungsjahre. Will er später zu einer anderen Gesellschaft wechseln, wird es wieder teuer.
Halbjahresregelung gezielt ausnutzen: Wie schnell der Prämiensatz sinkt, hängt vom Versicherungsbeginn ab. Startet die Police noch im ersten Halbjahr, so sinkt der Beitragssatz bereits ab dem kommendem Kalenderjahr eine Stufe tiefer. Wer sich dagegen erst in der zweiten Jahreshälfte versichert, der muss zumeist auch noch das darauf folgende Jahr mit dem gleich hohen Schadenfreiheitsrabatt auskommen.
Nachlass für Alleinfahrer: Fast alle Gesellschaften gewähren Rabatt, wenn nur der Versicherungsnehmer den Wagen fährt. Wird eine zweite Person im Vertrag angegeben, etwa die Schwester oder die Eltern, steigt die Prämie.
Rabattübertragung: Verwandte ersten Grades, zum Beispiel Eltern oder Großeltern, können eigene Schadensfreiheitsrabatte auf die Kinder übertragen. Aber Vorsicht: Der großzügige Spender verliert im Gegenzug den Rabatt. Dies kann aber durchaus Sinn machen, etwa wenn Oma oder Opa nicht mehr Auto fahren können oder wollen. Wichtig: Der Schadensfreiheitsrabatt kann nicht gesplittet werden, außerdem werden nur so viele Jahre anerkannt, wie der Fahrneuling im Besitz des Führerscheins ist. Das heißt: Ist erst ein Jahr seit der Fahrprüfung vergangen und verschenkt der Opa 25 Schadensfreiheitsjahre an den Enkel, gehen 24 Jahre verloren!
Spezielle Rabatte: Neben den allgemein üblichen Nachlässen, gewähren einige Versicherer Spezialrabatte. Manchmal gibt es 5 bis 15 Prozent Rabatt, wenn der Neuling noch keine Punkte in Flensburg hat, wenn das begleitende Fahren mit Eltern absolviert wurde oder wenn Anfänger ein spezielles Sicherheitstraining absolviert haben. Andere Versicherungen ermöglichen Nachlässe beim Besitz einer Bahncard oder einer Jahreskarte für den öffentlichen Personennahverkehr. In jedem Falle gilt: Stets nach Spezialrabatten erkundigen!
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