Was der Vertrag enthalten sollte
In den Vertrag – Formulare gibt es zum Beispiel bei Automobilclubs, Autobörsen oder Versicherungen – gehören neben den fahrzeugspezifischen Daten wie Halter, Kennzeichen oder Fahrgestellnummer auch folgende Angaben: Der exakte Kilometerstand und Informationen über Unfallschäden und bekannte Mängel, alle mit dem Käufer getroffenen Absprachen, der Ausschluss der Gewährleistung sowie Zahlungsweise und Übergabebedingungen. Wichtig: Die Nummern von Personalausweis oder Reisepass von Käufer und Verkäufer in den Vertrag aufnehmen.
Der Kaufvertrag sollte außerdem die so genannten Veräußerungsanzeigen enthalten. Die werden von den Vertragsparteien ausgefüllt und bei Übergabe der Fahrzeugschlüssel mit genauer Uhrzeit und Datum unterschrieben. Damit hat der Verkäufer einen Nachweis, wann das Auto den Besitzer gewechselt hat – ab diesem Zeitpunkt gehen Strafzettel nicht mehr zu seinen Lasten.
Die Veräußerungsanzeigen trennt der Verkäufer nach Fahrzeugübergabe ab und schickt je ein Exemplar an seine Versicherung und eins an die Zulassungsbehörde, so dass sowohl die Versicherungsprämie als auch die Kraftfahrzeugsteuer ab diesem Zeitpunkt anteilig zurückerstattet werden.
Gebrauchtwagen
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