Die rechtliche Lage
Hatte der Wagen bereits einen Unfall, muss das im Kaufvertrag unbedingt vermerkt sein. Wurde das Fahrzeug anschließend ordentlich instand gesetzt, ist das für den Kauf kein K.O.-Kriterium. Allerdings sollte man sich möglichst die Rechnungen darüber geben lassen, rät der Dekra-Experte. Bei Reklamationen hat man dann nämlich einen Schadensersatzanspruch gegenüber der Werkstatt.
Wird das Fahrzeug als unfallfrei verkauft, sollte man als Käufer darauf bestehen, dass das auch in den Kaufvertrag drinsteht. Kann der Käufer dem Verkäufer nämlich hinterher einen reparierten Unfall nachweisen, darf er den Wagen bei voller Kaufsumme wieder zurückgeben. Bei Privatverkäufen kann das unter Umständen trotzdem etwas schwierig werden: Hier muss der Geschädigte nämlich dem Verkäufer nachweisen, dass dieser selbst den Unfall gehabt hat und nicht etwa ein anderer Vorbesitzer. Das dürfte nicht immer einfach sein. Sicherer fahren Autokäufer deshalb in der Regel mit seriösen Autohändlern. „Bei einem Händler geht man davon aus, dass er das Auto durchcheckt und von eventuellen Vorschäden Kenntnis hat. Er haftet also in jedem Fall“, betont Dekra-Experte Zeisberger. „Auch bietet der Händler im Gegensatz zur Privatperson eine Gebrauchtwagengarantie.“
Professioneller Gebrauchtwagencheck
Wer ganz auf Nummer sicher gehen möchte, der kann das Fahrzeug auch noch von einem Sachverständigen auf Herz und Nieren prüfen lassen. Der ADAC bietet solche Dienste an. Die Kosten belaufen sich auf etwa 60 Euro bis 80 Euro pro Fahrzeug. Adäquat dazu gibt es das sogenannte Dekra-Siegel. Es kostet 76 Euro. Wer darüber hinaus wissen möchte, was das Auto – nach Meinung der Experten – wirklich wert ist, der muss noch ein wenig mehr hinlegen. Um die 100 Euro kostet bei Dekra und ADAC ein Gebrauchtwagencheck mit Wertgutachten. Übrigens auch durchaus für seriöse Verkäufer interessant. Denn damit können sie belegen, dass der Kaufpreis reell und das Fahrzeug sein Geld auch wirklich wert ist.