Sie schlagen in Parkhäusern und auf Parkplätzen zu, an Flughäfen und in Wohngebieten: Diebe haben es immer stärker auf Navigationsgeräte abgesehen, wenn sie Autos aufbrechen. Wer einige wichtige Regeln beachtet, kann sich leichter schützen – und ein sogenannter Navi-Pass ist nützlich, wenn das Gerät trotzdem geklaut wurde.
Grundregel: das Navi mitnehmen, auch wenn man das Auto nur kurzfristig verlässt. Wertgegenstände sollten sich nicht im Fahrzeug-Innennraum befinden, egal ob sichtbar oder versteckt. Wer darüber hinaus die Halterung entfernt, gibt Dieben gar nicht erst einen Hinweis darauf, dass ein Navigationsgerät an Bord ist. Auch abnehmbare Bedienteile fest eingebauter Geräte sollten nicht im Fahrzeug verbleiben.
Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen hält zudem einen
Navi-Pass als PDF-Dokument zum Herunterladen aus dem Internet bereit. In das Formular können Besitzer die Daten und besondere Kennzeichen ihres Navigationsgerätes eintragen, um im Falle eines Diebstahls das Wiederfinden zu erleichtern.
Autofahrer sollten übrigens nicht darauf vertrauen, dass die Kfz-Versicherung den Schaden ersetzt: Wertgegenstände, die nicht fest eingebauter Bestandteil des Fahrzeugs sind (also auch das mobile und im Auto verbliebene Navigationsgerät), sind in aller Regel nicht mitversichert.