Seit April 2008 haben auch Kindersitze ein Verfallsdatum. Alle Sitze mit der Prüfplakette ECE-R 44/01 und 44/02 dürfen nicht mehr im Straßenverkehr verwendet werden. So sieht es eine neue EU-Richtlinie vor, die am 8. April 2008 europaweit in Kraft getreten ist. Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, der muss mit einem Verwarngeld von 30 Euro rechnen oder gar einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg.
Der Hintergrund: Sitze mit den Prüfnummern 01 und 02 sind in der Regel 13 Jahre alt und älter. Sie entsprechen nicht mehr den aktuellen Sicherheitsstandards. Aufgrund des hohen Alters muss mit Materialermüdung gerechnet werden. Zudem wurde die Ergonomie der Sitze in den letzten Jahren von den Herstellern deutlich verbessert.
Zugelassen sind alle Kindersitze, Sitzerhöhungen und Babyschalen mit der Prüfnorm ECE-R 44/03 und ECE-R 44/04. Die Prüfnummer findet man auf der orangefarbenen Prüfplakette mit dem großen E im Kreis, die jeder Kindersitz aufweisen muss. Häufig ist die Plakette auf die Unterseite des Sitzes geklebt, bei manchen Modellen ist sie aber auch auf das Polster aufgenäht. Die Prüfziffernfolge unter dem großen E gibt an, nach welchen für die Sicherheit wichtigen Eigenschaften der Sitz zugelassen wurde. Aktuell ist die Prüfnorm 04. Beim Neukauf also darauf achten, dass der Sitz nach dieser Prüfnorm und damit nach den neuesten Sicherheitskriterien getestet wurde.
Auch Sitze mit der etwas älteren Prüfnummer 03 sind vereinzelt noch im Handel zu finden. Meist handelt es sich aber eher um Sitze, die schon ein paar Jahre im Gebrauch sind. Auch sie sind erlaubt und können weiterhin benutzt werden. Besondere Vorsicht sollte walten lassen, wer vorhat per Internet oder auf dem Flohmarkt einen gebrauchten Sitz zu kaufen. Gerade hier sind immer noch viele Urgesteine unterwegs. Wer Ärger vermeiden will, sollte deshalb vor dem Bieten oder dem Flohmarktgeschäft genau klären, ob die Prüfplakette auch die richtige Nummer aufweist. Das vermeintliche Schnäppchen kann einen sonst teuer zu stehen kommen.
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