Auf einen Blick
  • Ein Gemeinschaftskonto, auch Partnerkonto genannt, empfiehlt sich für Paare und Wohngemeinschaften zur Zahlung von Kosten für den gemeinsamen Haushalt.

  • In der Mehrzahl der Fälle wird das Konto als "Oder-Konto" geführt. Jeder Inhaber ist allein verfügungsberechtigt.

  • Beim Modell "Und-Konto" haben die Partner nur gemeinsam Zugriff auf das Konto.

  • Problematisch kann es werden, wenn einer das Konto überzieht, im Falle einer Pfändung oder ein Kontoinhaber gar stirbt.
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Leben Sie mit jemanden zusammen in einem Haushalt beziehungsweise in einer Wohngemeinschaft? Dann kommen Sie um bestimmte gemeinsame Kosten nicht herum. Den Überblick können Sie mit einem Gemeinschaftskonto behalten. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie bei einem Gemeinschaftskonto für Eheleute und unverheiratete Paare achten müssen. Außerdem erfahren Sie in diesem Artikel, welche Anbieter ein Girokonto für Gemeinschaftspersonen anbieten und ob Gebühren für eine Partnerkarte anfallen.

 

Was ist ein Gemeinschaftskonto?

Ein Gemeinschaftskonto ist ein Girokonto, über das mindestens zwei gleichberechtigte Kontoinhaber verfügen. Viele Paare, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, erledigen darüber ihre Geldgeschäfte und nutzen dieses Konto zur Zahlung sämtlicher gemeinsamer Kosten wie Miete, Versicherung, Telefon, Internet & Co. Ein Gemeinschaftskonto führen Sie entweder als Filialkonto oder als Onlinekonto im Internetbanking beziehungsweise mobil in einer Banking-App über Ihr Smartphone.

Oder-Konto

Gemeinschaftskonten treten in der Regel in der Form eines “Oder-Kontos” auf. Das bedeutet, dass die Depotinhaber unabhängig voneinander eigenständig handlungsfähig sind und sich somit gegenseitig vertreten können. Überzieht einer der Kontoinhaber das Konto, müssen alle Partner für die Schulden gerade stehen. Kommt es zum Pfändungsbeschluss gegen einen Kontoinhaber, wird das gesamte Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto eingezogen. Selbst wenn der andere nichts mit der Verschuldung zu tun hat.

  • Verfügung: Bei einem Oder-Konto sind alle Kontoinhaber voll verfügungsberechtigt. Jeder kann einzeln und ohne Zustimmung der anderen Kontoinhaber Bankgeschäfte vornehmen.
  • Girocard: Alle Kontoinhaber erhalten eine eigene Giro- und/oder Kreditkarte mit PIN. So kann jeder zahlen, einkaufen oder Überweisungen tätigen.
  • Vollmacht: Für den Fall, dass beide Kontoinhaber die Bankgeschäfte wegen zum Beispiel gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr verwalten können, kann die Ausstellung einer zusätzlichen Vollmacht empfehlenswert sein.

Und-Konto

Bei einem “Und-Konto” sind die Kontoinhaber nur gemeinschaftlich handlungsfähig. Folglich können einzelne Kontoinhaber keine eigenständigen Handlungen vornehmen oder die anderen Kontoinhaber vertreten. Lediglich das Agieren als Gemeinschaft ist möglich. Gibt es einen Pfändungsbeschluss gegen den Mitinhaber des Und-Kontos können die nicht betroffenen Kontoinhaber versuchen sich von der Haftung ausnehmen zu lassen. Hierfür müssen sie den Nachweis einer "Bruchteilsgemeinschaft" führen. Können sie das, wird nicht das gesamte Guthaben des Kontos gepfändet. Es wird nur der Teil eingezogen, gegen den der Beschluss vorliegt.

  • Verfügung: Beim Und-Konto können die Kontoinhaber nur zusammen agieren. Das heißt in der Praxis: Bargeld abheben, überweisen, Daueraufträge einrichten – das alles geht nur gemeinsam.
  • Girocard: Bei einem Und-Konto haben Sie nicht die Möglichkeit, mit Girocard- und/oder Kreditkarte über das Geld zu verfügen.
  • Vollmacht: Möchten Sie auf alle Fälle ein Und-Konto, sollten Sie eine sogenannte Vorsorge-Vollmacht einrichten. So können Sie im Notfall – bei einer schweren Krankheit – die Bankgeschäfte ohne Partner erledigen. Entsprechende Vollmachten erhalten Sie vom Kreditinstitut.

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Gemeinsames Konto: Was ist bei einem Gemeinschaftskonto zu beachten?

  1. Das Guthaben auf dem Bankkonto steht jedem Partner zur Hälfte zu (bei mehreren Personen anteilig). Dabei tut es nichts zur Sache, wer wieviel einzahlt und woher die Einkünfte stammen. Ausnahme: Man trifft andere Vereinbarungen und fixiert diese schriftlich.

  2. Die Frage: "Hast Du schon…?" fällt weg: Auf Ihrem Kontoauszug können Sie sehen, ob die Strom- oder Nebenkostennachzahlung erledigt oder das Kindergeld eingegangen ist.

  3. Meistens haben die Partner schon eigene Konten. Die sollten sie auch beibehalten und ein Gemeinschaftskonto als Dritt-Konto eröffnen. So kann jeder weiterhin mit dem eigenen Geld eigene Bedürfnisse erfüllen. Ausgaben, die beide betreffen, zahlt man vom Gemeinschaftskonto. Das erspart Diskussionen, wer welche Kosten übernimmt.

  4. Gemeinsames Konto bedeutet aber auch: Jeder Partner ist für jede Transaktion mitverantwortlich, Überziehung- und Dispozinsen tragen beide. Selbst bei Nichtverschulden. Darum sollten Gemeinschaftskonten nur mit Personen eröffnet werden, denen man vertraut. 
 

Gemeinschaftskonten: Vorteile und Nachteile im Vergleich

Bei der Nutzung eines Gemeinschaftskontos ergeben sich einige Vor-und Nachteile.

Vorteile eines Gemeinschaftskontos

Das Gemeinschaftskonto ermöglicht Ihnen, gemeinsam die monatlichen Ausgaben zu tätigen und eine gute Übersicht zu erhalten. Das schafft Transparenz und eine Gleichberechtigung beider Kontoinhaber. Ein weiterer Vorteil liegt in der uneingeschränkten Handlungsfähigkeit der einzelnen Kontoinhaber, wenn ein “Oder-Konto” vorliegt.

Nachteile eines Gemeinschaftskontos

Alle Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos haften für das Konto. Daher sollte ein Gemeinschaftskonto nur mit Personen eröffnet werden, denen Sie vertrauen. Außerdem ist es hilfreich den Dispositionskredit, wenn erforderlich, nur in übersichtlicher Höhe zu beantragen. Ein weiterer Nachteil ist die fehlende Möglichkeit, im Falle einer Pfändung das Gemeinschaftskonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln zu lassen.

 

Ein Gemeinschaftskonto eröffnen – wie geht das?

Ein Gemeinschaftskonto können Sie bei jedem Kreditinstitut eröffnen, das Girokonten anbietet. Wie viele Personen ein Konto eröffnen und in welcher Beziehung sie zueinander stehen, ist für die Bank nicht relevant. Man sollte geschäftsfähig sein und sich legitimieren können. Bei einer Filialbank geschieht die Legitimation mit Vorzeigen des Ausweises am Schalter. Bei der Online-Bank ist der Identitätsnachweis via Postident-Verfahren oder Videolegitimation möglich. Besprechen Sie vor Kontoeröffnung, wie Sie das Gemeinschaftskonto führen möchten.

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Diese Banken bieten attraktive Gemeinschaftskonten an

Nachfolgend haben wir für Sie beispielhaft fünf Konten unseres Girokonto-Vergleichs gegenübergestellt. Auffällig ist, dass insgesamt mehr Banken Oder-Konten und nur wenige Banken Und-Konten anbieten. Das könnte am höheren Verwaltungsaufwand von Und-Konten liegen, da selbst für Überweisungen zum Beispiel die Zustimmung beider Kontoinhaber notwendig ist. In der Regel bestehen für Gemeinschaftskonten keine gesonderten Kontomodelle. Der einzige Unterschied zum normalen Girokonto ist, dass mehrere Kontoinhaber eingetragen werden. Jeder Kontoinhaber kann eine eigene Karte beantragen und erhält bei Bedarf auch einen eigenen Online Banking Zugang. Wir zeigen Ihnen im Vergleich, was DKB, ING, Commerzbank & Co. im Detail anbieten und ob für eine Partnerkarte ein Entgelt erhoben wird.

Meine Bank-Raiffeisenbank im Hochtaunus - OnlineOnly Konto

"Meine Bank" ist die Marke der Raiffeisenbank im Hochtaunus, mit der diese regional verwurzelte Genossenschaftsbank bundesweit Kundinnen und Kunden gewinnen möchte.

Das Gemeinschaftskonto bietet “Meine Bank” als Oder-Konto und als Und-Konto an.

Mit dem OnlineOnly Konto bietet meine Bank ein kostenfreies Girokonto an. Ebenfalls sind alle Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs kostenfrei nutzbar. Lediglich für die Abgabe einer beleghaften Überweisung zahlen Sie ein Entgelt von 5,00 Euro. Bei der Beantragung einer Partnerkarte fallen außerdem kene weiteren Kosten an:

Vorteile

  • kostenloses Girokonto ohne Mindestgeldeingang
  • bundesweit verfügbar
  • kostenfreie Giro- und Mastercard DirectCard für beide Kontoinhaber
  • weltweit kostenloses Bargeldabhebungen (maximal 52 im Jahr)
  • sehr niedriger Dispozins
  • Apple Pay und Pay App verfügbar

Nachteile

  • ab 2.001 Euro 8,50 Prozent Dispozinsen




ING Girokonto

Mit mehr als neun Millionen Kunden ist die ING Deutschlands führende Direktbank. Ihre Kerngeschäftsfelder sind unter anderem Spareinlagen, Baufinanzierungen, Ratenkredite und Girokonten für Privatpersonen.

Das Gemeinschaftskonto bietet ING nur als Oder-Konto an.

Das Girokonto der ING ist unter gewissen Bedingungen für Sie kostenfrei: Entweder sind Sie jünger als 28 Jahre oder haben einen monatlichen Geldeingang von mindestens 700 Euro. Für die Partnerkarte fällt kein zusätzlichen Entgelt an:

Vorteile

  • Das Girokonto ist ab 700 Euro im Monat kostenlos, sowie für Kunden unter 28 Jahren.
  • Visa-Debitkarte und eine Partnerkarte gibt es gratis dazu.
  • Kostenlose Bargeldversorgung im gesamten Euroraum.
  • Vollautomatischer Kontowechselservice mit Video-Chat.
  • Sehr günstigen Dispozins von 6,99 Prozent pro Jahr.
  • Innovative Banking-App für Android und iOS.
  • Bezahlen mit Apple- und Google Pay möglich.
  • Studenten räumt die ING auf Wunsch einen Sofort-Dispo von bis zu 500 Euro ein.

Nachteile

  • Unter gewissen Bedingungen fällt eine Grundgebühr von 4,90 Euro im Monat an.
  • Außerhalb der Eurozone kostet das Bezahlen und Geldabheben eine Gebühr.





Das Gemeinschaftskonto der DKB

Die Deutsche Kreditbank (DKB) mit Sitz in Berlin ist eine der größten Direktbanken in Deutschland. Insgesamt vertrauen mehr als fünf Millionen Kundinnen und Kunden dem Service der Berliner Direktbank.

Das Gemeinschaftskonto bietet DKB nur als Oder-Konto an.

Bei der DKB entfällt für das Girokonto die monatliche Kontoführungsgebühr von 4,90 Euro, sofern Sie einen monatlichen Geldeingang von mindestens 700 Euro haben oder unter 28 Jahre sind. Außerdem ist eine Partnerkarte ebenfalls kostenfrei:

Vorteile

  • kostenlos bei 700 Euro monatlicher Geldeingang oder unter 28 Jahre
  • kostenlose Debit-Visa-Card und Partnerkarte
  • exzellente, weltweite Bargeldversorgung
  • ein sehr niedriger Dispozins von 9,29 Prozent (Aktivkunde)
  • Google- und Apple-Pay
  • digitaler, vollautomatischer Wechselservice
  • attraktives Cashback-Verfahren
  • drei Monate Aktivkunden-Status für Neukunden
  • kostenloses Bargeld-Notfallpaket
  • Bargeldeinzahlungen bei Handelspartnern möglich

Nachteile (bei weniger als 700 Euro Geldeingang)

  • Kontoführungsgebühr von 4,50 Euro pro Monat
  • höherer Dispozins (9,89 Prozent)
  • kostenlose Bargeldabhebungen nur im Euroraum
  • kostenpflichtige DKB-Kreditkarte (auch für Aktivkunden)





Commerzbank Girokonto Basic als Gemeinschaftskonto

Die Commerzbank hat ihren Hauptsitz in Frankfurt am Main und ist eine führende, international agierende Bank mit Standorten in knapp 50 Ländern. Die nach Bilanzsumme zweitgrößte deutsche Privatbank betreibt hierzulande rund 800 Filialen und betreut bundesweit mehr als elf Millionen Privat- und Firmenkunden.

Das Gemeinschaftskonto bietet die Commerzbank als Oder-Konto und als Und-Konto an.

Die Commerzbank bietet Ihnen bei einem Geldeingang von mindestens 700 Euro im Monat ein kostenfreies Girokonto an. Hier müssen Sie jedoch bei der Beantragung einer weiteren Girocard 10,00 Euro pro Jahr bezahlen:

Vorteile

  • kostenlose Kontoführung bei Geldeingang
  • kostenlose Girocard
  • die Virtual Debit Card von Mastercard ist für bis zu zwei Verfügungsberechtigte kostenfrei
  • kostenlose Bargeldauszahlungen bei Cash-Group
  • Onlinebanking mit Banking-App
  • virtuelle Debitkarte mit Apple- und Google-Pay
  • 50 Euro Startbonus plus 100 Euro bei Weiterempfehlung
  • individuell wählbare Extras

Nachteile (bei weniger als 700 Euro Geldeingang)

  • hohe Dispo- und Überziehungszinsen
  • bei weniger als 700 Euro Geldeingang 9,90 Euro im Monat
  • Bargeldein- und auszahlungen am Schalter kostenpflichtig
  • Jede weitere Girocard kostet 10,00 Euro pro Jahr





Consorsbank

Die Consorsbank ist eine Marke der französischen Großbank BNP Paribas und mit mehr als 1,4 Millionen Kunden in Deutschland eine der größten Direktbanken des Landes.

Das Gemeinschaftskonto bietet die Consorsbank nur als Oder-Konto an.

Die Consorsbank bietet mit dem Girokonto Essential ein kostenfreies Girokonto an, sofern Sie einen monatlichen Geldeingang in Höhe von mindestens 700 Euro haben oder unter 28 Jahren sind. Beide Kontoinhaber erhalten eine kostenfreie VisaDebit-Karte:

Vorteile

  • gebührenfreie VisaDebit-Karte für beide Kontoinhaber
  • europaweit an rund zwei Millionen Visa-Automaten ab 50 Euro kostenlos Bargeld abheben
  • Digitales Bezahlen per Google Pay oder Apple Pay
  • einfacher und schneller Konto-Eröffnungsprozess mit Video-Chat
  • Banking-App für Android und iOS
  • vollautomatischer Kontowechselservice

Nachteile (bei weniger als 700 Euro Geldeingang)

  • Kontoführungsgebühr von 4,00 Euro pro Monat bei Nichterfüllung der Bedingungen
  • Aus Sicht online-affiner Kunden gibt es keine wesentlichen Nachteile.
  • Überweisungen per Brief, Fax oder Telefon kosten 2,95 Euro.
  • jede Girocard ist kostenpflichtig ( monatlich 1,00 Euro pro Kontoinhaber)



 

Wichtige Tipps für das gemeinsame Konto

Wenn Sie bei der Einrichtung eines Gemeinschaftskontos die folgenden Tipps beherzigen, kann das gemeinsame Konto helfen, bei diversen Zahlungsvorgängen für Überblick zu sorgen.

Tipp: Drei-Konten-Modell wählen

Entscheiden Sie sich für ein Drei-Konten-Modell. Hier behält jeder Partner sein eigenes Konto. Gehaltseingänge und andere Einkünfte laufen getrennt. Auf das Gemeinschaftskonto zahlt jeder monatlich einen bestimmten Beitrag. Gemeinsame Zahlungen wie Miete, Strom, Wasser, GEZ wickeln Sie über ein Gemeinschaftskonto ab. Im besten Fall über ein gebührenfreies, damit Ihnen nicht zusätzliche Kosten entstehen. Kostenfreie und günstige Konten finden Sie mit unserem Girokonto-Vergleich.

Tipp: Dauerauftrag "Gemeinschaftskonto" einrichten

Fixkosten gehen meist am ersten des Monats vom Konto ab. Am Besten ist, man füllt unmittelbar nach Gehaltseingang das Gemeinschaftskonto auf. Hierfür empfiehlt sich ein Dauerauftrag. Wer wie viel zahlt, sollte man untereinander absprechen. Als Index dienen die jeweiligen Einkommen.

3,45 % Zinsen – für Neukunden, 12 Monate lang

Lassen Sie Ihr Geld zwölf Monate mit einem garantierten Top-Zins von 3,45 Prozent wachsen! Gleichzeitig flexibel bleiben Sie mit dem Open Flexgeldkonto, dass ohne Angaben von Gründen die Auflösung noch vor Laufzeitende erlaubt. In diesem Fall erhalten Sie Ihr gesamt Erspartes zurück und noch immer 1,5 Prozent für den Zeitraum, in dem Sie das Flexgeld gehalten haben. Und als Teil des Banco Santander-Konzerns ist die Openbank Mitglied des spanischen Einlagensicherungsfonds, der Ihr Erspartes bis zu 100.000 Euro absichert. Informieren Sie sich! 

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Alternative zum Gemeinschaftskonto: Einzelkonto mit Kontovollmacht

Eine andere Möglichkeit zusammen ein Konto zu benutzen, ist die Bankvollmacht: Der Bevollmächtigte ist Stellvertreter des Kontoinhabers, handelt auf Rechnung des Kontoinhabers. Beim Gemeinschaftskonto dagegen steht jeder Verfügungsberechtigte für sich selbst ein. Der Kontoinhaber (=Vollmachtgeber) kann die Handlungsfreiheit des Bevollmächtigten jedoch einschränken. Zum Beispiel kann er untersagen: 

  • Untervollmachten zu erteilen
  • weitere Konten zu eröffnen
  • einen Kredit oder das Konto zu kündigen
  • Kreditsicherheiten zu bestellen
  • eigene Kreditkarten zu beantragen. 

Der Kontoinhaber des Einzelkontos kann dem Bevollmächtigten die Vollmacht entziehen. Bei einem Gemeinschaftskonto ist das nicht möglich.

 

Das Gemeinschaftsdepot

Möchten Sie mit dem Partner Ihren Vermögensaufbau als Gemeinschaftsdepot führen, gelten im Grunde die gleichen Regelungen wie beim Gemeinschaftskonto. Das Depot lautet auf die Namen aller Kontoinhaber und jeder kann einzeln Order oder Verkäufe aufgeben. Ausnahmen gibt es bei:

  • Termingeschäften, insbesondere Finanz- oder Devisentermingeschäfte zu Lasten des Depots
  • Erteilung und Widerruf von Vollmachten
  • Auflösung des Depots. 

Hier bedarf es der Zustimmung und Unterschrift aller Kontoinhaber. Als Alternative zum Gemeinschaftsdepot können Sie auch eine Vollmacht für Ihr Einzeldepot verwenden. Bei dieser Depotvollmacht bleibt dann das Vermögen in den Händen des Depotinhabers. Weiterführende Informationen zum Thema Gemeinschaftsdepot haben wir in einem gesonderten Ratgeber für Sie zusammengefasst und Vor- und Nachteile beleuchtet.

 

Wie löse ich ein Gemeinschaftskonto wieder auf?

Die Auflösung des Gemeinschaftskontos kann nur von allen Inhabern gemeinsam veranlasst werden. Zweifeln Sie an Ihrem Partner oder gibt es immer wieder Unstimmigkeiten? Dann haben Sie die Möglichkeit, das Oder-Konto ohne Zustimmung des anderen in ein Und-Konto zu wandeln.

 

Gemeinschaftskonto & Steuer

Viele Paare führen ein Gemeinschaftskonto. Das ist sinnvoll, denn gemeinsame Ausgaben wie Miete, Strom oder Einkäufe können aus einem Topf bezahlt werden. Doch Vorsicht: Fließen größere Geldbeträge auf das Konto, kann dies zu unerwünschten Steuerzahlungen führen – das entschied der Bundesfinanzhof (BFH-Urteil vom 29.6.2016, Az. II R 41/14). Grund: Der Fiskus betrachtet die Hälfte des Geldes als Vermögenszufluss an den jeweils anderen Partner. Eine solche "Zuwendung" löst Schenkungssteuer aus.

Steuerlicher Freibetrag: Was gilt für unverheiratete Paare?

Hellhörig werden die Finanzämter vor allem bei unverheirateten Paaren. Denn im Gegensatz zu Eheleuten, die einen wechselseitigen Freibetrag von 500.000 Euro genießen, besitzen wilde Ehen nur einen steuerlichen Freibetrag von 20.000 Euro pro Person. Überweist die Lebensversicherung des einen Partners beispielsweise 200.000 Euro auf das Gemeinschaftskonto, kann es passieren, dass der andere Partner 80.000 Euro als Schenkung versteuern muss. In diesem Fall kassiert der Fiskus 30 Prozent der Summe, also 24.000 Euro. Das Gleiche kann übrigens auch passieren, wenn Sie Ihr gut gefülltes Single-Konto oder -Depot in ein Gemeinschaftskonto umwandeln.

  • Vorsicht: Noch schlimmer kommt es für Paare, die kein Gemeinschaftskonto besitzen. Die Übertragung von Vermögen auf ein alleiniges Girokonto des Partners zählt zu 100 Prozent als Schenkung und muss – abzüglich 20.000 Euro Freibetrag – voll versteuert werden.
 

Steuertipp für Paare: Gemeinschaftskonto für die gemeinsame Haushaltsführung

Problemlos für Paare ist ein Gemeinschaftskonto, wenn es der gemeinsamen Haushaltsführung dient und dort nur übliche Beträge wie Gehalt oder Rente eingehen. In diesem Fall wittert das Finanzamt keinen Gestaltungsmissbrauch. Kündigen sich jedoch größere Einmalzahlungen an, etwa aus einem Erbe oder einer Lebensversicherung, dann sollten Sie ein separates Girokonto eröffnen, das einzig und allein auf den Namen des Zahlungsempfängers läuft. Mit einem Single-Konto umgehen Sie die Schenkungssteuer.

  • Biallo-Tipp: Statt eines Girokontos empfiehlt sich für das Aufbewahren größerer Geldbeträge ein verzinstes Festgeldkonto. Unser Festgeld-Vergleich zeigt, welche Bank aktuell attraktive Zinsen zahlt.
 

Gemeinsames Konto Ehepaar: Zugewinngemeinschaft zählt nicht

Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft bringt Ehepaaren übrigens keine Entlastung. Der Fiskus unterstellt steuerrechtlich jedem Ehepartner sein eigenes Vermögen und veranlagt dies bei Zuwächsen entsprechend. Lediglich wenn Sie nachweisen, dass Ihr Vermögen bereits vor der Ehe Ihnen gehörte, lässt der Fiskus davon ab. Etwas anderes ist es, wenn sich Ehepartner untereinander Vollmachten für getrennte Girokonten erteilen. Eine solche Vollmacht führt nicht zur Schenkungssteuerpflicht.

Hinweis: Sie möchten Ihr Geld vor der Pfändung durch Gläubiger schützen? Dann müssen Sie Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Haben zwei Personen ein gemeinsames Konto, sollten also daraus zwei separate Pfändungskonten werden, damit beide die entsprechende Freigrenze nutzen können. Wie das geht, erfahren Sie in unserem Ratgeber zu den P-Konten.

 

Gemeinsames Konto: Was ist im Todesfall zu beachten?

Stirbt einer der Kontoinhaber, gelten je nach Kontomodell folgende Handhabungen:

  • Beim Und-Konto tritt der Erbe an die Stelle des verstorbenen Kontoinhabers. Folglich führt der Erbe künftig gemeinsam mit dem bisherigen Verfügungsberechtigten das Konto weiter.
  • Beim Oder-Konto verfügt der Partner im Todesfall des anderen Kontoinhabers weiterhin über das Girokonto.

Mit unserer Checkliste im Todesfall erfahren Sie alle wichtigen Punkte, die Sie bei dem Tod eines Angehörigen beachten sollten.

 

Die häufigsten Fragen zum Gemeinschaftskonto

Was ist ein Gemeinschaftskonto?

Ein Gemeinschaftskonto ist ein Girokonto, über das mindestens zwei gleichberechtigte Kontoinhaber verfügen.

Warum ist ein Gemeinschaftskonto sinnvoll?

Gemeinschaftskonten sind sinnvoll für Paare um gemeinsame Lebenshaltungskosten zu bezahlen. Auch Wohngemeinschaften können ihre Finanzen über ein Gemeinschaftskonto regeln.  

Was ist ein Und-Konto?

Bei einem Und-Konto können nur alle Kontoinhaber zusammen agieren. Bei sämtlichen Transaktionen müssen alle Verfügungsberechtigte zustimmen.

Was ist ein Oder-Konto?

Beim Oder-Konto ist jeder Kontoinhaber alleine voll verfügungsberechtigt. Er kann einzeln und ohne Zustimmung der anderen Kontoinhaber Bankgeschäfte vornehmen.

Wem gehört das Geld auf dem Konto?

Das Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto gehört jedem Kontoinhaber anteilig. Bei zwei Kontoinhabern jedem zur Hälfte.

Was passiert im Falle einer Scheidung?

Bei einer  Trennung steht in der Regel jedem Ehegatten jeweils die Hälfte des Guthabens auf dem Konto zu. Uninteressant ist es, wer die meisten Einzahlungen geleistet hat.

Wie kündige ich ein Gemeinschaftskonto?

Der Kündigung müssen alle Kontoinhaber zustimmen. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen.

Kann ich ein Gemeinschaftskonto in ein Einzelkonto wandeln?

Theoretisch kann man ein Gemeinschaftskonto in ein Einzelkonto umwandeln. Dazu sollte es auf Null stehen. Doch das ist extrem umständlich. Einfacher ist es, das Gemeinschaftskonto aufzulösen und ein Einzelkonten zu eröffnen.
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Über die Autorin Kerstin Weinzierl

"Back-to-the-Roots", dieses Motto war ausschlaggebend, dass Kerstin Weinzierl sich 2018 bei biallo.de bewarb. Zuviel "IT-Gedöns" prägten ihre berufliche Vorgeschichte. Dabei vermisste sie die Kreativität, das Schreiben und die journalistische Arbeit. Die Themen von biallo.de sind schlichtweg spannend und dieser Meinung ist sie heute noch. Guter Content ist für Kerstin nicht nur trendig, sondern auch immer vorausschauend. Daher fühlt sie sich in den Themenwelten der Digitalisierung und Nachhaltigkeit besonders wohl. Somit weckten auch die Robo-Advisor und Fintechs sofort ihr Interesse und in diesen Bereichen konnte sie schnell ihre Expertise ausbauen. Privat verbiegt sich Kerstin beim Yoga oder ist mit ihrer Familie gerne auf dem heimischen Ammersee mit dem SUP Board.

Co-Autoren:
  Stefanie Engelmann
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