Max Geißler
Autor
 

 
Auf einen Blick
  • Wer in kostengünstige ETFs investieren möchte, kann entweder einen Sparplan oder eine Rentenversicherung abschließen. Beides hat Vor- und Nachteile.

  • So punktet die ETF-Rentenversicherung mit Steuervorteilen. Diese zeigen sich vor allem, wenn das angesparte Kapital oder eine lebenslange Rente ausgezahlt werden.

  • Der ETF-Sparplan ist dagegen kostengünstiger. Denn für die ETFs fallen nur geringe Verwaltungskosten an. Bei der ETF-Rentenversicherung zahlt man dagegen doppelt: für die Fonds und für die Versicherung.
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Soll die private Altersvorsorge auf Fonds basieren, stehen zwei Produkte zur Wahl: der klassische Fondssparplan und die fondsgebundene Rentenversicherung. Sofern die Rentenversicherung es zulässt, können Sie in beiden Fällen kostengünstige ETFs wählen. Solche Indexfonds verursachen nur geringe Kaufgebühren und überzeugen mit sehr niedrigen laufenden Kosten.

ETFs empfehlen sich als Basis für Kapitalaufbau und Altersvorsorge. Sparer investieren mit einem ETF in einen ganzen Börsenindex. Die Geldanlage ist somit breit über viele Branchen oder Regionen diversifiziert. Über einen ETF auf den MSCI World Index kann man zum Beispiel in die nach Marktkapitalisierung 1.500 größten Aktiengesellschaften der Welt investieren.

Inzwischen bieten viele Versicherungsgesellschaften private Rentenversicherungen auf ETF-Basis an. Sie weisen zumeist deutliche Kostenvorteile gegenüber klassischen fondsgebundenen Rentenversicherungen auf. Bekannte Anbieter sind zum Beispiel Allianz, Alte Leipziger, Continentale, Ergo und Stuttgarter Versicherung. ETF-Sparpläne finden Sie bei so gut wie jeder Filial- oder Direktbank, eine große Auswahl bieten zum Beispiel INGDKB und Consorsbank.

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Was ist eine ETF-Rentenversicherung?

Eine ETF-Rentenversicherung ist eine fondsgebundene private Rentenversicherung. Das bedeutet: Während der Ansparphase werden die eingezahlten Beiträge in Fonds angelegt. Im Fall der ETF-Rentenversicherung sind das börsennotierte Indexfonds (Exchange Traded Funds, kurz: ETFs). Die ETF-Rentenversicherung funktioniert dabei ähnlich wie der ETF-Sparplan. Anlegerinnen und Anleger sparen monatliche Beträge an, die in ETF-Anteile fließen. Bei der ETF-Rentenversicherung legt sich um diesen Sparplan allerdings noch ein Versicherungsmantel. Sparerinnen und Sparer können daher für die Auszahlphase mit der Versicherung eine garantierte Rente vereinbaren – sie müssen es aber nicht.

 

Für wen eignet sich eine ETF-Rentenversicherung?

Ob als Zusatzrente oder als Absicherung für Familienangehörige – eine fondsgebundene Rentenversicherung mit ETFs eignet sich besonders für:

  • Selbständige
  • Freiberufler
  • Beschäftigte mit hohem Einkommen
  • Berufseinsteiger
  • Beamte
  • Familien

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Wer eine Basisrente oder eine Riester-Rente abschließen möchte, kann einen Anbieter wählen, der die   Kapitalanlage in ETFs ermöglicht.
 

Worauf sollten Sie bei der Auswahl einer fondsgebundenen Rentenversicherung achten?

Wichtig sind zum einen eine hohe Bonität und überdurchschnittliche Ertragsstärke des Versicherers. Hinzu kommen folgende Aspekte, auf die Sie achten sollten, wenn Sie eine ETF-Rentenversicherung in Betracht ziehen:

  • Hat die Rentenversicherung günstige Produktkosten?
  • Hat der Versicherer eine preiswerte Nettopolice im Angebot, das heißt eine Police, bei der keine Provisionen anfallen?
  • Wird der Rentenfaktor zu einhundert Prozent garantiert – also der Rentenbetrag, den Sie bekommen, wenn Sie 10.000 Euro an Kapital eingezahlt haben?
  • Können Anleger aus einer großen Auswahl günstiger Indexfonds (ETFs) wählen?
  • Gibt es flexible Vertragsbedingungen wie etwa Sonderzahlungen, kostenfreie Entnahmen oder Beitragsaufstockungen?
  • Ist eine hohe Investmentquote vorgesehen?

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Warum sind Nettopolicen gegenüber Bruttopolicen im Vorteil?

Private Lebens- und Rentenversicherungen sind vergleichsweise teuer und entpuppen sich für Sparer oft als Renditekiller. Immer mehr Versicherer möchten ihr Image aufbessern und bieten deshalb Verträge an, die auf teure Provisionen verzichten. Diese sogenannten Nettopolicen werden über Honorarberater vertrieben. Wer einen solchen Vertrag abschließt, zahlt dann keine klassische Provision, sondern nur ein einmaliges Honorar an den Berater. Der Vorteil macht sich vor allem bei langer Laufzeit bemerkbar, denn für Beitragsanpassungen im Rahmen der jährlichen Dynamik berechnen Nettopolicen im Gegensatz zu Bruttopolicen keine Provisionen. Auch die Bestandsprovisionen für Versicherungsmakler sind bei Nettopolicen obsolet.

 

Welche drei Steuervorteile sprechen für eine ETF-Rentenversicherung?

Im Folgenden werfen wir kurz einen Blick auf die Steuervorteile, die mit einer ETF-Rentenversicherung für Sie verbunden sind.

Sparphase

Die steuerlichen Vorteile während der Einzahlphase halten sich in Grenzen. Sparen Sie nicht im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge oder anderer staatlicher Fördermodelle wie Riester- oder Rürup-Renten, können Sie weder die Beiträge in einen ETF-Sparplan noch die in eine ETF-Rentenversicherung beim Finanzamt geltend machen. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Kapitalumschichtungen innerhalb der Rentenversicherung von einem ETF zum anderen sind nicht abgeltungssteuerpflichtig.

Damit können Sie Ihre Anlagestrategie im Rahmen des Versicherungsmantels kostenfrei an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Bei klassischen Fondsparplänen und ETF-Sparplänen geht dies nicht. Hier müssen Sie auf die Gewinne bei einer Fondsumschichtung nach Ausnutzen des Sparerpauschbetrags Steuern zahlen.

Kapitalauszahlung

Entscheiden Sie sich für die Auszahlung des angesparten Kapitals, erzielt die ETF-Rentenversicherung erneut Vorteile. Bei Auszahlung ab dem 62. Lebensjahr müssen Sie nur die Hälfte des Gewinns – also Ablaufleistung minus eingezahlter Beiträge – mit Ihrem individuellen Steuersatz versteuern. Haben Sie als Rentner einen Steuersatz von 25 Prozent, fallen unterm Strich nur 12,5 Prozent Steuern auf den Gesamtertrag an. 

Beträgt der Gewinn Ihrer Rentenversicherung 30.000 Euro, gehen daher nur 3.750 Euro ans Finanzamt. Beim ETF-Sparplan sind bei Verkauf der Fondsanteile dagegen 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidarbeitrag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf realisierte Gewinne fällig. Die Steuerbelastung ist also mindestens doppelt so hoch.

Rentenzahlung

Auch wenn Sie sich für lebenslange Rentenzahlungen entscheiden, erlangen Sie mit der ETF-Rentenversicherung finanzielle Vorteile. Die Zahlungen aus der Fondsrente sind nämlich nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Bei einem regulären Rentenbeginn mit 67 Jahren brauchen Sie lediglich 17 Prozent der Zahlungen beim Finanzamt abzurechnen – starten Sie bereits mit 65 Jahren, sind es 18 Prozent. 

Damit sind Sie besser gestellt als beim klassischen Fondsentnahmeplan, bei dem nach Abzug des jährlichen Steuerfreibetrags von bis zu 801 Euro pro Person (Sparerpauschbetrag) 25 Prozent Abgeltungsteuer auf realisierte Fondsgewinne anfallen.

Sommer, Sonne, niedrige Lebenskosten – auch Rentner, die ihren Ruhestand im Ausland genießen wollen, müssen dabei aber einige wichtige steuerrechtliche Punkte beachten.

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Was spricht für einen ETF-Sparplan?

Beim Sparen fürs Alter kommt es aber nicht nur auf steuerliche Aspekte an. Ein ebenso wichtiger Aspekt ist die Kostenbelastung des Sparvertrags. Denn hohe Gebühren wirken sich unmittelbar auf die Wirtschaftlichkeit des Vertrags aus. Und hier wendet sich das Blatt schnell zugunsten des ETF-Sparplans.

Denn fondsgebundene Rentenversicherungen haben meist hohe Abschlusskosten, die in den ersten Jahren mit den Beiträgen bezahlt werden. Daher fließt anfangs nur ein Teil des Sparbeitrags in die Fonds und wird tatsächlich angespart. Zusätzlich werden während der gesamten Vertragslaufzeit Managementkosten für die Fonds und Verwaltungskosten der Versicherung abgezogen. Das heißt bei einer fondesgebundenen oder ETF-Rentenversicherung gibt es eine doppelte Kostenbelastung. 

Unterm Strich verringern nach Berechnungen des Analysehauses Assekurata die Vertragskosten die Rendite um durchschnittlich 0,8 Prozent pro Jahr. Je nach Anbieter fallen die Einbußen wesentlich höher aus. Manche Finanzexperten beziffern die Kostenquote sogar mit bis zu 1,90 Prozent. Bei "reinen" ETF-Sparplänen beträgt sie dagegen – je nach Fonds – nur ein bis zwei Zehntel davon, also etwa 0,2 bis 0,4 Prozent. ETF-Sparpläne erzielen dadurch über viele Jahre gesehen ein wesentlich besseres Sparergebnis als fondsgebundene Rentenversicherungen mit ETFs.

ETF, ETC, ETC – was sind die Unterschiede? Wir stellen die Funktionsweise der genannten Produkte kurz vor und zeigen, wie sie sich voneinander unterscheiden.

 

Fazit

Mit einer privaten Rentenversicherung auf ETF-Basis zahlen Sie bei Einhaltung der Altersgrenzen weniger Steuern als mit einem klassischen Fondssparplan. Da aber ein ETF-Sparplan deutliche Kostenvorteile gegenüber der Fondspolice erzielt, gleichen sich die Nettorenditen unterm Strich an.

Als Faustregel gilt: Je weniger Sie Ihre Fondsguthaben während der Sparphase umschichten und je länger die Ansparphase dauert, desto mehr neigt sich die Waage zugunsten des ETF-Sparplans. Zudem weist ein ETF-Sparplan im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung oder zu langlaufendem Festgeld sehr große Flexibilität auf. So können Spargelder börsentäglich entnommen oder zusätzlich angelegt werden. Auch eine Änderung der Sparquote ist jederzeit möglich. 

Hinweis: Renten gehören zum steuerpflichtigen Einkommen. Dank einiger Freibeträge müssen Renten jedoch in vielen Fällen noch nicht voll versteuert werden. Wie die unterschiedlichen Renteneinkünfte besteuert werden und wann Renten steuerfrei sind, erklärt Ihnen ein weiterer Ratgeber von uns. Für Ihre Steuererklärung müssen Rentner die Anlage R nutzen.

Biallo-Tipp: Dividenden der Genossenschaftsbanken

Eine sichere und interessante Alternative sind  Genossenschaftsanteile von  Genossenschaftsbanken. Diese bieten Jahr für Jahr attraktive  Dividenden, besonders die  Genossenschaftsanteile der Volksbanken werfen hohe Renditen ab.
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Über den Autor Max Geißler
nach dem Studium der Politikwissenschaft in München arbeitete ich als Redakteur im ökom-Verlag. Zeitgleich begann ich freiberuflich über Wirtschafts- und Finanzthemen für verschiedene Tageszeitungen zu schreiben. Über mehrere Lektoratsstellen in verschiedenen Bucherverlagen (u.a. Meister Verlag, Gerling Akademie Verlag) kam ich 1998 zu biallo.de. Für das Finanzportal bearbeite ich seither die Themen Geldanlage, Vorsorge, Immobilien und Steuern. Im Rahmen der Zusammenarbeit erschienen die Biallo-Bücher: „Immobilienfinanzierung“ und „Tages- und Festgeld“. 2006 veröffentliche ich das Fachbuch: „Börse für jedermann“ (Linde Verlag, Wien). Darüber hinaus berichte ich regelmäßig in Tageszeitungen über Finanz- und Wirtschaftsthemen, u.a. für Süddeutsche Zeitung, Münchner Merkur, Westdeutsche Zeitung, Kölner Stadtanzeiger, Ruhrnachrichten und Badische Zeitung.
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