Max Geißler
Ein Beitrag von Max Geißler, 14.04.2014

Steuererklärung Neue Regeln: Handwerker absetzen

Gute Nachrichten für Häuslebauer: Wer die eigenen vier Wände ausbauen oder fertigstellen möchte, kann die Handwerkerleistung in der Steuererklärung absetzen.
Steuererklärung Neue Regeln: Handwerker absetzen

Steuererklärung: Wer lieber Handwerker-Profis ans Werk lässt, kann die Kosten steuerlich absetzen

Möglich macht dies ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 10. Januar 2014 (BStBl 2014 I, S.75). Danach ist auch die Schaffung neuen Wohnraums steuerlich begünstigt, wenn die Wohnung oder das eigengenutzte Haus fast fertig gestellt sind und der Eigentümer in der eigenen Immobilie wohnt.


Künftig können Sie mehr Kosten in der Steuererklärung angeben

Sie können nun nicht mehr nur Renovierungs- und Instandhaltungskosten mit dem Finanzamt teilen, sondern auch bereits Handwerkerleistungen ab dem Fertigbau Ihres Rohbaus.

Diese Kosten können Sie in der Steuererklärung absetzen 

Wie die Lohnsteuerhilfe Bayern mitteilt, gilt das neue Eigenheim bzw. eine neue Eigentumswohnung als fertiggestellt, sobald Türen, Fenster und Treppen eingebaut, Innenputz und Estrich eingebracht und die Anschlüsse für Strom, Wasser, Heizung sowie sanitäre Einrichtungen vorhanden sind. „Zieht der Eigentümer in den bezugsfertigen Rohbau ein, sind ab dem Einzugstag alle Handwerkerlöhne für die weiteren Fertigstellungsarbeiten steuerlich begünstigt“, betont Mark Weidinger, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern.

Steuererklärung: Diese Tätigkeiten zählen

Zu den geförderten Tätigkeiten zählt das Verlegen von Teppichböden, Maler- und Tapezierarbeiten, der Außenanstrich, die Errichtung einer Garage oder eines Wintergartens oder eines Kachelofens, der Dachausbau, die Errichtung einer Solaranlage sowie das Anlegen von Wegen, Zäunen und Außenanlagen.
Steuererklärung: Diese Summen können Sie absetzen

Adäquat zur bisherigen Regelung können Sie Ausgaben für Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten bis zu einem Gesamtbetrag von maximal 6.000 Euro pro Jahr als Sonderausgabe in ihrer Steuerklärung angeben. Das Finanzamt zieht 20 Prozent der Kosten unmittelbar von der persönlichen Einkommensteuerschuld ab.

Achtung:
Sie können keine Materialkosten in Ihrer Steuererklärung absetzen. Fließen, den Teppich oder die Fenster müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen.
 

Steuererklärung: Steuerbonus auch für Handwerkerleistungen in der Ferienwohnungen

„Begünstigt sind auch Handwerkerleistungen in der privat genutzten Zweit- oder Ferienwohnung sowie die Renovierung einer neuen Wohnung bei einem Umzug, wenn diese zeitnah bezogen wird“, so Weidinger. Von der steuerlichen Förderung ausgeschlossen sind aber wie auch schon Handwerkerleistungen, die mit öffentlichen Zuschüssen gefördert werden, etwa mit zinsverbilligten KfW-Darlehen oder Förderdarlehen von Ländern oder Kommunen. Um spätere Streitigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollten Sie den Tag Ihres Einzugs dokumentieren. Dies kann durch die Umzugs- oder Telefonrechnung sowie die Freischaltung des Strom- bzw. Gasanschlusses geschehen. Außerdem sollten Sie die zeitnahe Ab- und Anmeldung bei den Meldebehörden nachweisen können.
Steuererklärung: Diese Steuerrabatte sind möglich
 Tätigkeit max. begünstigter Betrag  max. Steuerrabatt 20 Prozent
Handwerkerleistungen
Beispiele: Malern, Fußboden und Fließen legen, Heizung oder Computer reparieren, Einbauküche wechseln etc.
 6.000 Euro  1.200 Euro
Haushaltshilfe bzw. häusliche Pflege
Beispiele: Kochen, Waschen, Bügeln etc; Straßenkehren, Schnee schieben und Gartenarbeit; Betreuung von Kindern und Älteren. Mieter setzen ihre anteiligen Kosten für Hausmeister, Treppenhausreinigung und Schornsteinfeger ab.
 20.000 Euro  4.000 Euro
 Haushaltshilfe (als Minijob)  2.550 Euro  510 Euro
 Gesamt  28.550 Euro  5.710 Euro
 Biallo.de
Extra Tipp Steuererkärung: Selbst kleine Handwerkerrechnungen niemals in bar bezahlen. Damit Sie die Kosten in Ihrer Steuererklärung angeben können, müssen Sie dem Finanzamt eine Rechnung vorlegen können und den Kontoauszug, wo Sie diese bezahlt haben.

Liebe Leserinnen und Leser,

Max Geißler mein Name ist Max Geißler. Auf geldsparen.de kümmere ich mich vor allem um die Themen Geldanlage, Altersvorsorge und Immobilien. Ich habe Politikwissenschaften studiert und bin als Journalist und Buchautor tätig.

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