Gute Nachrichten für Häuslebauer: Wer die eigenen vier Wände ausbauen oder fertigstellen möchte, kann die Handwerkerleistung in der Steuererklärung absetzen.
Möglich macht dies ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 10. Januar 2014 (BStBl 2014 I, S.75). Danach ist auch die Schaffung neuen Wohnraums steuerlich begünstigt, wenn die Wohnung oder das eigengenutzte Haus fast fertig gestellt sind und der Eigentümer in der eigenen Immobilie wohnt.
Künftig können Sie mehr Kosten in der Steuererklärung angeben
Sie können nun nicht mehr nur Renovierungs- und Instandhaltungskosten mit dem Finanzamt teilen, sondern auch bereits Handwerkerleistungen ab dem Fertigbau Ihres Rohbaus.
Diese Kosten können Sie in der Steuererklärung absetzenÂ
Wie die Lohnsteuerhilfe Bayern mitteilt, gilt das neue Eigenheim bzw. eine neue Eigentumswohnung als fertiggestellt, sobald Türen, Fenster und Treppen eingebaut, Innenputz und Estrich eingebracht und die Anschlüsse für Strom, Wasser, Heizung sowie sanitäre Einrichtungen vorhanden sind. „Zieht der Eigentümer in den bezugsfertigen Rohbau ein, sind ab dem Einzugstag alle Handwerkerlöhne für die weiteren Fertigstellungsarbeiten steuerlich begünstigt“, betont Mark Weidinger, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern.
Steuererklärung: Diese Tätigkeiten zählen
Zu den geförderten Tätigkeiten zählt das Verlegen von Teppichböden, Maler- und Tapezierarbeiten, der Außenanstrich, die Errichtung einer Garage oder eines Wintergartens oder eines Kachelofens, der Dachausbau, die Errichtung einer Solaranlage sowie das Anlegen von Wegen, Zäunen und Außenanlagen.
Steuererklärung: Steuerbonus auch für Handwerkerleistungen in der Ferienwohnungen
„Begünstigt sind auch Handwerkerleistungen in der privat genutzten Zweit- oder Ferienwohnung sowie die Renovierung einer neuen Wohnung bei einem Umzug, wenn diese zeitnah bezogen wird“, so Weidinger. Von der steuerlichen Förderung ausgeschlossen sind aber wie auch schon Handwerkerleistungen, die mit öffentlichen Zuschüssen gefördert werden, etwa mit zinsverbilligten KfW-Darlehen oder Förderdarlehen von Ländern oder Kommunen. Um spätere Streitigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollten Sie den Tag Ihres Einzugs dokumentieren. Dies kann durch die Umzugs- oder Telefonrechnung sowie die Freischaltung des Strom- bzw. Gasanschlusses geschehen. Außerdem sollten Sie die zeitnahe Ab- und Anmeldung bei den Meldebehörden nachweisen können.