Am 1. August 2014 ist ein neues Honoararberatung-Gesetz in Kraft getreten. Was macht Honorarberater aus, was unterscheidet sie von den Bankern und was kosten sie?
Wussten Sie, dass Sie eigentlich schon immer Ihre Beratung in der Bank oder beim Versicherungsmakler bezahlen? Allerdings nicht wie im Restaurant, weil Sie keine Rechnung dafür bekommen. Nein, über Kontoführungsgebühren, Verkaufsprovisionen, Vermittlergebüren, Versicherungskosten und vieles mehr. Wer zum Beispiel einen Aktienfonds kauft und in diesen 10.000 Euro investiert, bekommt nur 9.523,81 Euro in sein Depot. Wo ist die Differenz? Bei der Bank. Denn die verlangt fünf Prozent Ausgabeaufschlag und zieht die Gebühr von der Anlagesumme ab. Die Geldhäuser argumentieren so, dass sie ja auch den Kunden beraten und aufklären. Meistens weiß der Kunde aber überhaupt nicht, wie viel die Bank oder der Berater in Summe an Verkaufsprämie wirklich einstreichen.
Da es für jedes Produkt, jeden Sparplan, jeden Fonds oder jede Versicherung unterschiedlich hohe Verkaufsprämien gibt, liegt der Verdacht nahe, dass der Verkäufer das für ihn lukrativste Angebot für Sie auswählt. Unabhängiger sollen Honorarberater Produkte verkaufen. Da dies jedoch eher zöglich anläuft, weil viele Kunden eben kein Geld - zumindest nicht offensichtlich - für die Beratungsleistung ausgeben wollen, hat die Bundesregierung ein neues Gesetz verabschiedet. Zudem sollen die Banken langsam vom Provisionsmodell absehen und ihren Kunden ebenfalls auf Honorarbasis beraten, wo alle Prämien an den Kunden fließen.Â
Bisher gab es für die sogenannten Honoraranlageberater und Honorar-Finanzanlageberater keine gesetzlichen Regeln. Jetzt steht im Gesetz, dass sie zum Beipspiel keine Provisionen von den Anbietern der Finanzprodukte oder anderen kassieren dürfen. Wer als Honorarberater tätig ist, wird in ein öffentliches Register eingetragen und darf nicht parallell auf Provisionsbasis arbeiten. Allerdings gilt das neue Gesetz nicht für alle üblichen Finanzgeschäfte, sondern nur für Wertpapiere und Vermögensanlagen. Keine Gesetzesgrundlage gibt es somit für den Verkauf von Kapitallebensversicherungen, Bausparern und Spareinlagen.
Wie funktioniert Honorarberatung und was kostet sie?Â
Der Berater erhält ein vom Produkt unabhängiges Honorar für seine Beratungsleistung. Allerdings gibt es keine Gebührenordnung oder ähnliches. Häufig wird pro Beratungsstunde abgerechnet, im Schnitt etwa kostet diese 150 Euro. Für einen Anlagebetrag von 10.000 Euro werden ungefähr zwei Beratungsstunden angesetzt. Da keine Provisionen fließen, werden günstigere Nettotarife angeboten. Anders als zum Beispiel bei herkömmlichen Versicherungen, sind diese Tarife ohne eingerechnete Provisionen für Versicherung und den Verkäufer. Diese Gebühren schmälern sonst den Ertrag des Kunden, ohne dass er es auf einen Blick sieht. So kann die Endsumme von Lebens- oder Rentenversicherungen um mehrere Tausend Euro höher ausfallen! Gleiches gilt für den Kauf von Fonds. Dabei spart sich der Kunde nicht nur den Ausgabeaufschlag, sondern auch die sogenannte jährliche Bestandsprovision - die sonst der Verkäufer erhält.
Der Honorarberater kann durch diese Regelung unabhängiger beraten, da er ja vom Kunden bezahlt wird. Somit ist die These, dass er eben nicht das für ihn am höchsten Provisionsgesteuerte Produkt seinem Kunden anbietet. Zudem braucht er nicht auf den Vertragsabschluss drängen.
Wie findet man Honorarberater?
Eine Liste der Honorarberater finden Sie zum Beispiel beim Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH) oder dem Verbund deutscher Honorarberater (VDH). Zudem hat sich eine Bank, die
Quirin-Bank, darauf spezialisiert. Tipp: Auch Direktbanken bieten unabhängige Wertpapierberatung gegen Honorar an, etwa
Comdirect und
Consorsbank - fragen Sie danach!
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