Neuer Service der Genossenschaft:

Berechnen Sie die Höhe des Wohngeldes mit dem wbg-Wohngeldrechner


Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2009 die Erhöhung des staatlichen Wohngeldes beschlossen. Von dieser deutlichen Leistungsverbesserung profitieren bundesweit rund 800.000 Haushalte, davon geschätzt 300.000 Rentner.

Unser neuer Wohngeldrechner bietet allen Wohnungsnutzern der Genossenschaft die Möglichkeit, selbst überschläglich zu überprüfen, ob sie einen Anspruch auf staatliches Wohngeld haben, und wenn ja in welcher Höhe.

Dieser Service ist aber auch für alle interessant, die eine Wohnung bei uns mieten wollen. Mit den Angaben in unseren Mietangeboten und den eigenen Einkommensdaten lässt sich ermitteln, in welcher Höhe der Staat Miete und Nebenkosten bezuschusst. Mit Hilfe des staatlichen Wohngeldes wird so für manchen die Anmietung einer Wohnung möglich werden, die er ohne diesen Zuschuss nicht bezahlen könnte.

Und nun noch einigen Anmerkungen. Alle Daten die Sie in den Wohngeldrechner eingegeben, bleiben anonym, Name und Anschrift werden nicht abgefragt. Für die Ergebnisse der Berechnungen kann selbstverständlich keine Gewähr übernommen werden, dazu ist das Wohngeldrecht, insbesondere bei seltenen Familien- und Einkommenssituationen, zu kompliziert. Was wir Ihnen mit unserem neuen Service geben wollen, ist eine Orientierungshilfe, den exakten Betrag berechnet Ihnen das Amt.

Die Beantragung des Wohngeldes kann im Bürgerbüro der Lutherstadt Wittenberg, Neues Rathaus, Lutherstraße 56, während der üblichen Sprechzeiten erfolgen.
 
1. Schritt:
Haushalt
2. Schritt:
Miete
3. Schritt:
Einkommen
4. Schritt:
Freibeträge
Ergebnis:
Wohngeld
Beschreiben Sie bitte hier Ihre Wohnsituation:
  1.Wie viele Familienmitglieder zählen zu Ihrem Haushalt?  [Hilfe]
 
 
  Weiter zum 2. Schritt  
 

Dieser Rechner berücksichtigt die seit dem 1.1.2009 geltenden Verordnungen. Eine alte Version des Rechners finden Sie hier: Wohngeld-Rechner bis 2008