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Der Kostenvoranschlag des Spediteurs muss alle
Einzelpreise enthalten. Oft wird nur ein
verbindlicher Preis für einen begrenzten Teil der Leistungen
angegeben, zum Beispiel für Transport und Fahrt. Handwerkerarbeiten
und die Arbeitszeit für die Verpackung werden dann "nach
Aufwand“ berechnet, wie es im "Kleingedruckten“ häufig
heißt. Die Endabrechnung weicht dann gegenüber dem
Kostenvoranschlag nach oben oder (seltener) nach unten ab.
Auch die Nebenleistungen wie etwa Packmaterial,
Schwergutzuschläge oder Versicherungen sollte der Kostenvoranschlag
auflisten. Achten Sie schließlich auch darauf, dass der
Kostenvoranschlag unterschrieben ist.
Wer sich vor unliebsamen Überraschungen schützen
will, sollte mit dem Spediteur einen Festpreis für den Umzug
vereinbaren. Dann weiß man genau, mit welcher Gesamtsumme man zu
rechnen hat. Aber auch hier gilt: "Kleingedrucktes“ lesen und
darauf achten, dass nicht doch noch ein paar Nebenleistungen gesondert
auftauchen.
Die Haftung für Spediteure ist in der Höhe
gesetzlich geregelt (§ 451e HGB): Die Grundhaftung des
Umzugsunternehmers beträgt 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut. Häufig liegt der tatsächliche Wert des
Hausrates über der Haftungsgrenze. Deshalb empfiehlt es sich, beim
Spediteur eine zusätzliche Transportversicherung abzuschließen. Die
Kosten dafür sind nicht all zu hoch. Die Versicherung ersetzt
allerdings nur den Zeitwert eines Gegenstandes und nicht den
Wiederbeschaffungswert.
Wichtig: Offensichtliche
Schäden (z. B. gebrochener Bilderrahmen oder Geschirr) muss man
sofort melden und schriftlich auf dem Arbeitsschein des Spediteurs
vermerken (auf Gegenzeichnung bestehen). Deshalb sollten Sie das
Umzugsgut sofort beim Ausladen kontrollieren. Lassen Sie sich nicht
vorschnell zu einer Unterschrift drängen, dass ihr Hausrat in Ordnung
sei.
Jene Schäden, die die Möbelpacker im Haus verursachen -
beispielsweise Beschädigungen im Treppenhaus oder Kratzer im Parkett
- sollten Sie sofort schriftlich festhalten. Bei
verdeckten Schäden - das sind Dinge, die man nicht sofort erkennen
kann - haben Sie zehn Tage Zeit für die Reklamation.
Für Glasbruch in Kartons, die Sie selbst
gepackt haben, haftet der Spediteur nicht. Wertvolle Gegenstände
sollten Sie deshalb entweder von den Umzugsprofis verpacken lassen (die haben
entsprechendes Verpackungsmaterial), oder sie transportieren
die China-Vase selbst im Pkw.
Alternativen zur Spedition
Wer nicht alles dem Möbelspediteur überlassen will, für den
gibt es neben der Möglichkeit, einen Kleintransporter für den Umzug
zu mieten, noch drei Alternativen:
Beiladung
Man gibt Teile der Einrichtung einem
Spediteur als Beiladung zu anderem Umzugsgut mit. Allerdings müssen
Sie warten, bis der Spediteur eine nicht ausgelastete Tour an Ihren
neuen Wohnort hat. Deshalb rechtzeitig darum kümmern und nur Möbel
mitgeben, auf die man eine zeitlang verzichten kann (Klavier, Vitrine,
Gartenmöbel im Winter, das Gästebett)
Möbel-Mitfahrzentrale
In manchen Städten gibt es
Möbel-Mitfahrzentralen (Möbelmitfahrexpress.de).
Sie vermitteln Ihre Umzugskisten an Fuhrunternehmer mit Leerraum. Das
ist meist erheblich billiger als die Beiladung bei einer Spedition.
Lkw mit Fahrer
Eine Spedition stellt einen Möbelwagen mit
Fahrer. Der Fahrer sorgt für das fachmännische Beladen und hat auch
die notwendige Ausrüstung dabei, zum Beispiel Tragegurte. Die
Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis. Deshalb sollten Sie möglichst
viele Helfer organisieren. Auch hier gilt: mehrere Angebote einholen,
die Preise können recht unterschiedlich sein.
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