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seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nachlesen. Und
gegebenenfalls rechtzeitig einen Handwerker beauftragen.
Tipp: Falls der Mieter beim Auszug renovieren muss, kann es
vorteilhaft sein, sich mit dem Vermieter auf einen Betrag für die
Schönheitsreparaturen zu einigen - auf der Grundlage eines
Kostenvoranschlages. Das spart viel Ärger und Zeit.
Bei der Wohnungsübergabe sollten Sie
mit dem Vermieter den Zustand der Wohnung in einem Protokoll
festhalten, um spätere Schadenersatzansprüche auszuschließen. Das
gleiche gilt beim Einzug in die neue Wohnung. Wer hier nachlässig
ist, büßt unter Umständen seine Mietkaution ganz oder teilweise ein.
Das Protokoll soll eine Auflistung
aller Zimmer und Flure (Balkon, Keller und Garage nicht vergessen)
enthalten und alle Zimmer und deren Zustand beschreiben. Hinzu gehört
eine Regelung zur Frage der Wohnungs-, und Haustür- und
Briefkastenschlüssel.
Die Unterschrift von Vermieter, Mieter
und evtl. eines Zeugen dürfen neben der Anschrift und dem Datum nicht
fehlen. Falls die Zählerstände von Gas, Wasser Strom und Heizung
noch nicht abgelesen wurden, ist jetzt dazu die beste Gelegenheit.
Entsprechende Vordrucke von Übergabeprotokollen gibt es bei den
örtlichen Mietervereinen.
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