So
kommen Sie preiswert zu Ihrem Recht
Der
Online-Händler kassiert das Geld, liefert aber die Ware nie. Die Bank
weigert sich, ein Girokonto einzurichten. Das Versicherungsunternehmen
zahlt im Schadensfall nicht. Solche Vorkommnisse sind immer ärgerlich
– und oft auch noch teuer. Denn wer einen Rechtsanwalt in Anspruch
nimmt, muss die Kosten dafür tragen. Dabei gibt es durchaus
Möglichkeiten, Streitigkeiten wie in den genannten Fällen überaus
preiswert beizulegen: über Schiedsstellen und Ombudsmänner („Ombudsmann“
bedeutet so viel wie „Treuhänder“). Sie vermitteln als
unabhängige Instanz zwischen den Streitparteien und versuchen eine
Einigung herbeizuführen.
Vor allem bei Banken und Versicherungen ist diese Art der
Streitschlichtung weit verbreitet (siehe Tabelle unten). Das Verfahren
läuft immer ähnlich ab: Zunächst sollte der Kunde versuchen, sich
mit seinem Streitgegner (also der Bank oder Versicherung oder etwa
einem Online-Händler) selbst zu einigen. Misslingt dies, wendet er
sich schriftlich (oder per E-Mail) an die zuständige
Schlichtungsstelle. Alle für den Fall wichtigen Unterlagen gleich
mitschicken – in Kopie, niemals die Originale! Die Mitarbeiter der
Schiedsstelle sichten das Material und fordern zu dem Fall eine
Stellungnahme des betroffenen Unternehmens an.
Lässt sich der Streit auch dann nicht gütlich beilegen,
entscheidet der Ombudsmann. Je nach Kompetenz kann er einen
Schiedsspruch fällen, der in manchen Fällen für das Unternehmen
verbindlich ist, oder einen Schlichtungsvorschlag machen, der weder
Unternehmen noch Kunden zu irgendetwas verpflichtet. Dem Kunden steht
es ohnehin immer frei, nach einem misslungenen Schlichtungsversuch vor
Gericht zu ziehen.
Die Vorteile dieser Art von Verfahren: Sie sind im Vergleich
zum Gang vor Gericht schnell (je nach Fall und Schiedsstelle
wenige Wochen bis mehrere Monate), unbürokratisch und ausgesprochen
günstig. Schließlich kostet die Abwicklung des Verfahrens
nichts. Kosten fallen nur für Telefonate, den Internetzugang, für
das Anfertigen von Kopien wichtiger Dokumente oder für Porto an.
„Verbraucher können diesen Weg schadlos gehen“, urteilt
Frank-Christian Pauli vom Verbraucherzentrale Bundesverband. „Er
kann ihnen sehr viel bringen, und wer mit dem Ergebnis nicht
einverstanden ist, kann immer noch klagen.“
Wichtig zu wissen: Nicht immer können Verbraucher die Dienste der
Ombudsmänner in Anspruch nehmen, besonders dann nicht, wenn sich
bereits ein Gericht oder eine andere Schiedsstelle mit dem Fall
beschäftigt. Auch wenn Zeugen angehört werden müssten, um den Fall
zu entscheiden, können ihn die Ombudsmänner nicht annehmen. Und nur
Privatleute dürfen die Dienste der Vermittler in Anspruch nehmen -
Gewerbetreibenden oder Selbständigen steht dieser Weg nicht offen.
Adressen der Schiedsstellen und Ombudsmänner:
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