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 Ombudsmänner und Schiedsstellen


So kommen Sie preiswert zu Ihrem Recht

Der Online-Händler kassiert das Geld, liefert aber die Ware nie. Die Bank weigert sich, ein Girokonto einzurichten. Das Versicherungsunternehmen zahlt im Schadensfall nicht. Solche Vorkommnisse sind immer ärgerlich – und oft auch noch teuer. Denn wer einen Rechtsanwalt in Anspruch nimmt, muss die Kosten dafür tragen. Dabei gibt es durchaus Möglichkeiten, Streitigkeiten wie in den genannten Fällen überaus preiswert beizulegen: über Schiedsstellen und Ombudsmänner („Ombudsmann“ bedeutet so viel wie „Treuhänder“). Sie vermitteln als unabhängige Instanz zwischen den Streitparteien und versuchen eine Einigung herbeizuführen.

Vor allem bei Banken und Versicherungen ist diese Art der Streitschlichtung weit verbreitet (siehe Tabelle unten). Das Verfahren läuft immer ähnlich ab: Zunächst sollte der Kunde versuchen, sich mit seinem Streitgegner (also der Bank oder Versicherung oder etwa einem Online-Händler) selbst zu einigen. Misslingt dies, wendet er sich schriftlich (oder per E-Mail) an die zuständige Schlichtungsstelle. Alle für den Fall wichtigen Unterlagen gleich mitschicken – in Kopie, niemals die Originale! Die Mitarbeiter der Schiedsstelle sichten das Material und fordern zu dem Fall eine Stellungnahme des betroffenen Unternehmens an.

Lässt sich der Streit auch dann nicht gütlich beilegen, entscheidet der Ombudsmann. Je nach Kompetenz kann er einen Schiedsspruch fällen, der in manchen Fällen für das Unternehmen verbindlich ist, oder einen Schlichtungsvorschlag machen, der weder Unternehmen noch Kunden zu irgendetwas verpflichtet. Dem Kunden steht es ohnehin immer frei, nach einem misslungenen Schlichtungsversuch vor Gericht zu ziehen.

Die Vorteile dieser Art von Verfahren: Sie sind im Vergleich zum Gang vor Gericht schnell (je nach Fall und Schiedsstelle wenige Wochen bis mehrere Monate), unbürokratisch und ausgesprochen günstig. Schließlich kostet die Abwicklung des Verfahrens nichts. Kosten fallen nur für Telefonate, den Internetzugang, für das Anfertigen von Kopien wichtiger Dokumente oder für Porto an.

„Verbraucher können diesen Weg schadlos gehen“, urteilt Frank-Christian Pauli vom Verbraucherzentrale Bundesverband. „Er kann ihnen sehr viel bringen, und wer mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, kann immer noch klagen.“

Wichtig zu wissen: Nicht immer können Verbraucher die Dienste der Ombudsmänner in Anspruch nehmen, besonders dann nicht, wenn sich bereits ein Gericht oder eine andere Schiedsstelle mit dem Fall beschäftigt. Auch wenn Zeugen angehört werden müssten, um den Fall zu entscheiden, können ihn die Ombudsmänner nicht annehmen. Und nur Privatleute dürfen die Dienste der Vermittler in Anspruch nehmen - Gewerbetreibenden oder Selbständigen steht dieser Weg nicht offen.

Adressen der Schiedsstellen und Ombudsmänner:

Ansprechpartner Banken:
Bei Streitigkeiten ...

Zuständige Schiedsstelle

...mit deutscher Privatbank (z.B. Commerzbank, Deutsche Bank) Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken
...mit öffentlicher Bank (z.B. WestLB, Postbank)

Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband öffentlicher Banken

...mit Genossenschafts- banken (z.B. Volks- u. Raiffeisenbanken) Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken
...betreffend Auslandsüber- weisungen oder Missbrauch von Zahlungskarten Schlichtungsstelle der 
Deutschen Bundesbank
...mit Sparkassen bundesweit 17 Schlichtungsstellen bei Sparkassen und Regionalverbänden; Informationen beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband
...mit Landesbausparkassen Schlichtungsstelle der LBS, PF 7448, 48040 Münster
...mit privaten Bausparkassen Ombudsfrau der privaten Bausparkassen
Ansprechpartner Versicherungen:
Bei Streitigkeiten ...

Zuständige Schiedsstelle

...in Sachen Versicherung Versicherungsombudsmann
...mit einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung
Sonstige Ansprechpartner:
Bei Streitigkeiten ...

Zuständige Schiedsstelle

...über Internet-Käufe Ombudsmann.de
...mit Online-Reisebüros Reiseschiedsstelle
...mit Unternehmen des öffentlichen Fernverkehrs (Flug, Bahn etc.) Schlichtungsstelle Mobilität
...in Sachen Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) Ombudsrat.de
...die grenzüberschreitend sind Euro-Info Verbraucher
Europäisches Verbraucherzentrum

Sandra Petrowitz, 11.10.2006

Foto: PhotoCase.com
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