Streichposten
Versicherungsvertreter
verkaufen diese Police gern: Ist der Antrag für Haftpflicht- und
Kaskopolice des neuen Autos unter Dach und Fach, kommt die Frage nach
der Insassen-Unfallversicherung. Niemand will, dass irgendein
Mitfahrer nach einem Unfall leer ausgeht. Kostet ja nicht viel,
beruhigt der Vertreter. Unter dem Strich schon: 60 bis 120 Euro im
Jahr zum Beispiel bei Marktführer Allianz. Das ergibt im Laufe eines
Autofahrerlebens eine hübsche Summe für einen überflüssigen
Schutz. Das Geld können Sie sich sparen.
Zum Verständnis: Früher war es so, dass eine Lücke im
Versicherungsschutz bestand, wenn es keinen Unfallschuldigen gab. Das
war zum Beispiel nach einem Reifenplatzer der Fall. Im
Versicherungsdeutsch ist dies ein „unabwendbares Ereignis“. Wer
als Beifahrer in einem solchen Auto zu Schaden kam, konnte keine
Ansprüche gegen die Autohaftpflicht geltend machen. Schmerzensgeld
gab es auf keinen Fall, eine Rente nur dann, wenn man sich auf dem Weg
zur Arbeit befand, aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Für Arzt-
und Krankenhauskosten musste die eigene Krankenkasse aufkommen. Genau
dieses Szenario wurde beim Verkauf der Policen gerne bemüht, obwohl
es nur in einem Bruchteil aller Unfälle keinen Schuldigen gibt.
Seit August 2002 gilt jedoch das neue
Straßenverkehrsgesetz. Und damit sind PKW-Insassen bei
Schäden auch dann abgesichert, wenn nach einem Unfall kein Schuldiger
festgestellt werden kann. Denn durch die Gesetzesänderung muss die
Autohaftpflicht jetzt auch ohne Schuld des Fahrers zahlen. Damit ist
der Insassenunfallversicherung – noch immer gibt es rund sechs
Millionen Verträge mit jährlichen Beitragszahlungen von rund 200
Millionen Euro – der Boden entzogen.
Eine einzige Ausnahme gilt noch immer:
Der Fahrer kann bei Unfällen, die er selbst verursacht hat, keine
Ansprüche gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung richten. Eine
Haftungslücke kann zudem dann entstehen, wenn ein Fahrradfahrer oder
Fußgänger einen Unfall verschuldet und nicht über eine private
Haftpflichtversicherung verfügt. Dann müssen die Geschädigten
befürchten, dass der Unfallverursacher ihre Schäden nicht voll
bezahlen kann.
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