Elterngeld bei Hartz 4 retten

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Für junge Eltern besteht im Regelfall Anspruch auf mindestens 300 Euro Elterngeld im Monat – und zwar für mindestens zwölf Monate. Dies gilt genauso für die nicht erwerbstätige Ehefrau eines gut bezahlten Bankdirektors wie für eine alleinerziehende Frau, die Hartz 4 bezieht. Hier hört die Gleichheit allerdings auf: Während die Bankiers-Gattin das Elterngeld behalten darf, wird Ihnen als Hartz-4-Bezieherin dieser Betrag vo Arbeitslosengeld 2 abgezogen.

Hartz 4: Wie Sie sich gegen die Streichung des Elterngelds wehren

Als Hartz-IV-Bezieher können Sie jedoch verhindern, dass das Elterngeld gestrichen wird, sofern das Elterngeld ganz oder teilweise ein vorher bezogenes Erwerbseinkommen ersetzt. Beispiel: Sie hatten vor dem Bezug von Elterngeld einen Minijob, in dem Sie monatlich im Schnitt 240 Euro verdient haben. Als Elterngeld erhalten Sie den Mindestbetrag von 300 Euro pro Monat. In diesem Fall bleibt zwar nicht der volle Betrag von 300 Euro beim ALG II anrechnungsfrei, wohl aber 240 Euro.

Mein Tipp: Wenn aus Ihrem Elterngeldbescheid bislang nicht hervorgeht, dass bei der Berechnung des Elterngelds ein Monatseinkommen von 240 Euro berücksichtigt wurde, sollte man umgehend bei der Elterngeldstelle vorsprechen und dabei die Unterlagen über das Erwerbseinkommen vor der Geburt Ihres Kindes mitnehmen. Die Stelle wird dann den sogenannten Elterngeldfreibetrag feststellen. Den Bescheid hierüber muss man beim Hartz-4-Träger – also beim „Jobcenter“ – vorlegen. Die genannten 240 Euro dürfen dann zusätzlich zum ALG 2 behalten werden.

Grundlage hierfür ist Paragraf 10 Absatz 5 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, nach dem bei der Berechnung des ALG 2 und des Kinderzuschlags vom „durchschnittlich erzielten Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt bis zu 300 Euro im Monat als Einkommen unberücksichtigt“ bleiben. Bei Beziehern von ElterngeldPlus sind es maximal 150 Euro pro Monat.

Wenn Sie bereits mehr als 300 Euro Elterngeld bezogen haben

Nichts zu unternehmen brauchen Sie, wenn Sie bislang schon mehr als 300 Euro Elterngeld im Monat erhalten haben. Denn in diesen Fällen ist klar: Das Elterngeld ist Ersatz für einen vorher bezogenen Lohn. Die Bundesagentur für Arbeit hat erklärt, dass in solchen Fällen automatisch die ersten 300 Euro des Elterngelds nicht auf die Hartz-4-Leistung und genauso wenig auf den Kinderzuschlag nach dem Kindergeldgesetz angerechnet werden. Wenn Sie 700 Euro Elterngeld erhalten, wird die Hartz-4-Leistung also „nur“ um 400 Euro gekürzt.